102 Z. 252 ff.). Sie habe oft erzählt, sie sei «halt ein Einzelkind» (pag. 102 Z. 269). Andere Angestellte hätten ihr rückgemeldet, die Straf- und Zivilklägerin sei «hochnäsig» (pag. 102 Z. 284). Im Gegensatz zu den einseitig vernichtenden Aussagen über den Charakter und das Verhalten der Strafund Zivilklägerin im Schreiben gab sie in der Einvernahme jedoch auch an, der Beschuldigte habe ihr erzählt, die Straf- und Zivilklägerin sei «total in ihn verschossen» und er wolle nichts von ihr, sie sei ihm viel zu jung (pag. 99 Z. 125 ff. und pag. 100 Z. 141 ff.). Sie schilderte auch, dass der Beschuldigte den Arbeitsort gewechselt habe, weil er mit der Abteilungschefin P.______