Es ist näher zu prüfen, ob der Beschuldigte das Alter der Privatklägerin kannte und ob die Zungenküsse, die gemäss Aussagen der Privatklägerin gegen Ende der Phase mit den Übergriffen dazu kamen, vor ihrem Geburtstag stattgefunden haben. Die Privatklägerin sagte diesbezüglich aus, die Zungenküsse seien gegen Schluss der Phase der Übergriffe hinzugekommen, ca. in den letzten drei Wochen (pag. 61 f., Z. 506 ff.). Die Übergriffe sollen in dem Moment geendet haben, als der Beschuldigte Vater geworden ist. Das betreffende Kind kam am