_ sei kollegial gewesen (pag. 685 Z. 25 ff.). Seine Partnerin sei vielleicht eine Person, die schneller eifersüchtig sei (pag. 685 Z. 29 ff.). Sofern die Partnerin des Beschuldigten tatsächlich bereits auf rein kollegiale Kontakte mit F.________ eifersüchtig reagierte, ist nicht zu erwarten, dass sie – damals mit dem ersten Kind schwanger – auf das vom Beschuldigten geschilderte Verhalten der Straf- und Zivilklägerin so ruhig reagiert hätte.