19 im Umgang mit seinen – teilweise deutlich jüngeren und ihm hierarchisch unterstellten – Arbeitskolleginnen offensiver verhielt, als dargestellt. Die Beteuerung des Beschuldigten, wonach es sich bei den Kontakten mit F.________ um rein kollegiale Kontakte behandelt haben, steht denn auch in einem gewissen Widerspruch zur Reaktion seiner Partnerin, die eifersüchtig war, worauf der Beschuldigte den Kontakt zu F.________ abbrach (pag. 36 Z. 316 ff. und pag. 685 f. Z. 20 ff.)