Und F.________ erzählte, der Beschuldigte sei ihr zwei bis dreimal mit dem Auto nachgefahren. Direkten körperlichen Kontakt habe er aber nicht zu ihr gesucht respektive habe es nicht gegeben. Er habe ihr auf Facebook geschrieben, ob sie sich treffen wollten, was sie aber nicht gemacht habe. Er sei ihr in J.________ vom AA.________ runter auf die Hauptstrasse nachgefahren. Sie sei zu Fuss gewesen und sei zum Bahnhof gegangen. Er sei ihr im Schritttempo hinterhergefahren. Sie habe ihm Platz gemacht, sodass er hätte vorbeifahren können, was er aber nicht getan habe. Er habe sie aber nicht angesprochen oder so.