Auch in Bezug auf die privaten Gespräche gab er an, sie sei aufgelöst gewesen und er habe nicht gewusst, was er in dieser Situation machen solle. Er habe auch erst seine Lehre fertig gehabt, er habe ja später angefangen. Und er sei auch noch nicht so richtig im Arbeitsumfeld gewesen. Er sei ein hilfsbereiter Mensch (pag. 687 Z. 39 ff.). Angesichts der Grössenverhältnisse (Beschuldigter .________ cm [pag. 683 Z. 26 f.], Straf- und Zivilklägerin .________ cm [pag. 675 Z. 4 ff.