Dies steht in einem starken Widerspruch zu seiner Selbstdarstellung als professioneller Arbeitskollege. Es erstaunt umso mehr, dass er die – aus seiner Sicht angeblich unverfänglichen – Umarmungen im Gespräch mit R.________ und S.________ nicht erwähnte, sondern angab, er habe körperlichen Kontakt jeweils abgelehnt, wenn sie diesen gesucht habe (pag. 25 und pag. 682 Z. 28 ff.). Sodann schilderte der Beschuldigte die Situationen, in denen es zu Umarmungen gekommen sei, später im Verfahren anders als zu Beginn und stellte sich dabei zunehmend als fürsorglichen Arbeitskollegen dar: