32 Z. 166). Er gab sogar an, an diesem Standort keine andere Arbeitskollegin so umarmt zu haben (pag. 36 Z. 343) und aus seinen Aussagen geht hervor, dass er andere Arbeitskolleginnen nur per Handschlag oder mit einem verbalen «Tschüss» begrüsst und verabschiedet habe (pag. 21 Z. 254; vgl. drei Küsschen am Bahnhof J.________). Es ist erstaunlich, dass es der Beschuldigte normal zu finden scheint, mit einer Lernenden im ersten Lehrjahr – und nur mit ihr – ein derart nahes Verhältnis zu pflegen (pag. 460 Z. 1 ff., pag. 687 Z. 29 ff. und pag. 683 Z. 20 ff.). Dies steht in einem starken Widerspruch zu seiner Selbstdarstellung als professioneller Arbeitskollege.