Die gleich zu Beginn erwähnte Schilderung, wonach die Straf- und Zivilklägerin in ihn verliebt gewesen sei, wurde im weiteren Verlauf des Verfahrens vom Beschuldigten stark ins Zentrum gerückt. Nach seiner Darstellung habe die Straf- und Zivilklägerin seine Nähe gesucht und sei ihm «nachgelaufen», statt ihre Arbeit zu erledigen (pag. 17 Z. 51 ff., pag. 31 Z. 132 und Z. 138). Die Teamleiterin P.________ habe dies bemerkt und ihn im Stationszimmer darauf angesprochen, dass sie das Gefühl habe, die Straf- und Zivilklägerin sei in ihn verliebt (pag. 17 Z. 51 ff., pag. 19 Z. 163 f., pag. 32 Z. 188 ff., pag. 33 Z. 203 ff., pag. 36 Z. 346 und pag. 682 Z. 7 ff.).