Die grundsätzliche Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen wird dadurch nicht getrübt, auf die Frage des Alters ist jedoch in der Gesamtwürdigung zurückzukommen. Im Lichte all dieser Überlegungen ist nicht ersichtlich, wie und weshalb die Strafund Zivilklägerin mit einer Falschbeschuldigung zu Unrecht ein aufwändiges und auch für sie belastendes Verfahren in Gang hätte bringen sollen – sagte sie doch selber: «Ich bin nicht ohne Grund da. Ich glaube, das tut man sich auch nicht zum Witz an, vors Gericht» (pag. 674 Z. 37 ff.). Ihre Aussagen werden als glaubhaft erachtet.