In der zweiten Einvernahme sagte sie: «Ich habe das Gefühl, dass ich ihm gesagt habe, wie alt ich bin. Ich war damals 15 Jahre alt. Ich wusste auch, wie alt er war» (pag. 61 Z. 493). Ob sie mit ihm über ihren 16. Geburtstag [.________] gesprochen habe, wisse sie nicht (pag. 61 Z. 497 ff.). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sagte sie sodann, sie sei ziemlich sicher, dass sie über ihr Alter gesprochen hätten. Sie habe ihm gesagt, sie komme direkt ab der Schule (pag. 466 Z. 36). Sie habe ihm ihr Alter nebenbei im Arbeitsalltag genannt (pag. 466 Z. 41).