60 Z. 456 f.). Es ist deshalb auszuschliessen, dass die Straf- und Zivilklägerin in diesem Zeitpunkt im Privaten strategische Aussagen im Hinblick auf eine spätere Falschanzeige machte. Insbesondere ist nicht zu erwarten, dass eine 16-Jährige, die zudem noch einen Freund hat, ihren Eltern ohne ernstzunehmenden Anlass eine solche Geschichte erzählen würde. Damit steht im Einklang, dass die Meldung der Vorfälle Anfang 2019 nicht durch die Straf- und Zivilklägerin erfolgte, sondern durch die Mitlernende O.________ (pag. 86 Z. 73 ff.). Auch diese Episode schilderte die Straf- und Zivilklägerin eindrücklich: Die andere Lehrtochter habe es einfach nur erfahren,