68 Z. 155 f.). In diesem Zusammenhang gab sogar der Beschuldigte selbst an, es habe ca. im Frühling .________ plötzlich einen Bruch gegeben, nach dem «es irgendwie fertig» gewesen sei (pag. 19 Z. 134 ff.). All diese Gespräche fanden zu einem Zeitpunkt statt, in dem die Straf- und Zivilklägerin weder eine Anzeige noch eine Meldung im Betrieb in Betracht zog, obwohl ihre Eltern eine Anzeige und die beiden Arbeitskolleginnen eine Meldung an die Chefin empfohlen hatten (X.________: pag. 66 Z. 78; F.________: pag. 94 Z. 122 f.; Z.________: pag. 81 Z. 90 ff.; Straf- und Zivilklägerin: pag. 60 Z. 456 f.).