), sondern auch deren Schilderung, wonach sie zu Beginn gerne mit dem Beschuldigten gearbeitet habe, ihm danach aber aus dem Weg gegangen sei, und der Beschuldigte sie nach der Geburt seines Kindes ebenfalls gemieden habe (pag. 56 Z. 300 ff.). X.________ schilderte in diesem Zusammenhang, das Verhältnis der beiden sei gemäss ihren Beobachtungen «gekippt». Die Straf- und Zivilklägerin habe versucht, dem Beschuldigten aus dem Weg zu gehen (pag. 66 Z. 73 ff.). Es sei offensichtlich gewesen, dass sie dem Beschuldigten aus dem Weg gegangen sei (pag. 67 Z. 112 ff.). Das Arbeitsverhältnis der beiden sei merklich abgekühlt (pag. 68 Z. 155 f.).