12 sich eigentlich rausgehalten und nicht viel dazu gesagt (pag. 63 Z. 552 f.). Diese Darstellung wurde vom Vater der Straf- und Zivilklägerin in der Einvernahme vom 4. Februar 2021 bestätigt: Sie habe mal aufgehört über ihn zu sprechen. Er habe von den sexuellen Handlungen zwischen seiner Tochter und dem Beschuldigte erfahren, als seine Frau zu ihr gesagt habe, dass etwas nicht mit ihr stimme. Sie solle jetzt darüber sprechen. Dies sei einmal im Frühling [des ersten Lehrjahres] gewesen (pag. 81 Z. 68 ff. und pag. 82 Z. 111). Diese innerfamiliären Vorgänge sind äusserst aussagekräftig: