Der Weg von den geschilderten Vorfällen bis hin zur Anzeigeerstattung lässt sich bei der Straf- und Zivilklägerin eindrücklich nachzeichnen: So hat sie lange, bevor eine offizielle Meldung im Betrieb oder eine Anzeigeerstattung überhaupt aktuell wurden, mit mehreren Personen über das Erlebte gesprochen. Allem voran gab sie an, ihre Eltern hätten davon gewusst. Ihre Mutter habe bemerkt, dass sie nichts mehr vom Beschuldigte erzählt habe resp. Schlechtes von ihm erzählt habe, da habe sie ihr die ganze Geschichte anvertraut (pag. 46 Z. 261 ff., pag. 57 Z. 322 ff. und pag. 674 Z. 30 ff.).