469 Z. 1 ff.). Und oberinstanzlich sagte sie zu den schriftlichen Äusserungen von E.________ gar: «Ich war nicht einfach, das ist so, in meiner Lehrzeit. Es gab 2, 3 Sachen, die nicht ganz rund gelaufen sind. Ich bin auch der Meinung, dass nicht immer alles nur an mir lag. Aber so, wie sie es schreibt, finde ich es sehr speziell eigentlich. So habe ich es nicht in Erinnerung. Aber wenn sie es so in Erinnerung haben will…» (pag. 676 Z. 24 ff.). O.________ bestätigte, die Straf- und Zivilklägerin habe es teilweise nicht einfach gehabt im Team, man habe ihr sonst schon wenig geglaubt (pag. 87 Z. 102 f.).