Weiter erzählte die Straf- und Zivilklägerin in ihren erst- und oberinstanzlichen Einvernahmen offen, dass sie während der Lehre teilweise Probleme hatte im Betrieb. So sagte sie etwa auf Vorhalt der Aussage von E.________, wonach sie hochnäsig gewesen sei und sich nichts habe sagen lassen: «Ich habe mich sehr viel gerechtfertigt. Ich habe für viele Sachen ‹ZS› bekommen, obwohl ich teilweise gar nicht Schuld hatte. Man konnte mir es offenbar nicht anständig sagen. Ich hatte dann versucht mich zu rechtfertigen. Ich habe schon auch Fehler gemacht. Ich war jung und war aus einem Grund in der Ausbildung. Aus Fehlern lernt man» (pag. 469 Z. 1 ff.).