675 Z. 4 ff.). Auf die Frage, warum sie gedacht habe, dass mehr passieren könnte, erklärte sie vielmehr, sein Wille sei ja da gewesen (pag. 56 Z. 287). Dazu führte sie oberinstanzlich aus, dass der Beschuldigte ja dazu bereit gewesen sei, ein junges Mädchen, eine Lehrtochter «so zu bedrängen, anzufassen». Dann könne sie in so einer Situation nicht einschätzen, ob er zu mehr fähig sei und ob er «es» machen würde, wenn sie sich dagegen wehren würde (pag. 676 f. Z. 43 ff.). Bereits mit Blick auf ihre eigenen Körpermasse im Tatzeitpunkt (pag. 675 Z. 4 ff.: .