warum sie sich nicht gewehrt habe, antwortete die Straf- und Zivilklägerin, dass der Beschuldigte mit .________ cm viel grösser und relativ kräftig sei (pag. 42 Z. 94). Sie habe Angst gehabt, dass noch mehr passieren könnte, wenn sie sich wehren würde (pag. 45 Z. 222). Bei diesen Aussagen blieb sie auch, als in den Einvernahmen bei der Staatsanwaltschaft und in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung mehrfach nachgehakt wurde, warum sie ihm denn nicht gesagt habe, dass sie es nicht wolle bzw. warum sie sich nicht gewehrt habe (pag. 55 Z. 281, pag. 56 Z. 284, pag. 56 Z. 307 und pag. 675 Z. 4 ff.).