7 10. Beweismittel Betreffend die Beweismittel wird vorab auf die Aufzählung und Zusammenfassung der Vorinstanz verwiesen (pag. 528 ff., S. 8 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Die oberinstanzlich ergänzten Beweismittel werden direkt in der Beweiswürdigung ausgeführt.