Der Beschuldigte ist t.________ Staatsangehöriger, aber in U.________ (Land) aufgewachsen (pag. 138). Er ist seit dem .________ mit einer Schweizerin verheiratet (pag. 136). Die Ehegatten haben zwei gemeinsame Töchter, V.________ (pag. 458, Z. 21) und W.________ (pag. 139). Dieser Rahmensachverhalt ist auch oberinstanzlich unbestritten, wobei zu ergänzen ist, dass der Beschuldigte im Jahr 2023 zum dritten Mal Vater wurde (pag. 661 ff.).