6 9. Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet die angeklagten Vorwürfe. In Bezug auf den Rahmensachverhalt sind jedoch etliche Elemente unbestritten, was die Vorinstanz zutreffend ausgeführt hat (pag. 525 f., S. 5 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Sowohl die Privatklägerin als auch der Beschuldigte arbeiteten im I.________ in J.________ in der Abteilung K.________ (pag. 17, Z. 47 f. / pag. 28, Z. 40 f.). Der Beschuldigte war bereits seit April 2017 als L.________ (Berufsbezeichnung) in der I.________ tätig (pag.