A.________ griff der noch nicht 16 Jahre alten C.________, ein- bis zweimal wöchentlich willentlich an den Po, insgesamt zwei- bis dreimal unter dem Büstenhalter an die Brust, versuchte insgesamt zwei- bis dreimal, sie über den Kleidern am Geschlechtsteil zu berühren. A.________ war dabei in der irrigen Vorstellung, C.________ sei mindestens 16 Jahre alt, unterliesses jedoch, sich pflichtgemäss über das Alter von C.________ zu informieren, welche im I.________ als Lernende im 1. Lehrjahr arbeitete. Bei pflichtgemässem Vorgehen hätte A.________ seinen Irrtum über das Alter von C.________ vermeiden können.