3. zur Bezahlung einer Parteientschädigung an C.________ in der Höhe von CHF 9096.25 für das erstinstanzliche Verfahren; 4. zur Bezahlung einer Parteientschädigung an C.________ in der Höhe von CHF 6345.95 für das oberinstanzliche Verfahren; 5. zur Bezahlung der gesamten erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten. Ill. Weiter sei zu verfügen Das Honorar der amtlichen Rechtsbeiständin von C.________ für das erstinstanzliche Verfahren sei zu bestätigen und für das oberinstanzliche Verfahren gemäss eingereichter Honorarnote gerichtlich festzusetzen.