4. Berufungsverhandlung Am 16. Dezember 2022 beantragte die Straf- und Zivilklägerin im Hinblick auf die Berufungsverhandlung die Vermeidung einer Konfrontation mit dem Beschuldigten sowie den Ausschluss der Öffentlichkeit inkl. der Presse (pag. 614). Der Antrag um Vermeidung der Konfrontation wurde mit Beschluss vom 4. Januar 2023 gutgeheissen. Der Antrag um Ausschluss der Öffentlichkeit wurde in Bezug auf die Befragung der Straf- und Zivilklägerin für das allgemeine Publikum gutgeheissen. Soweit weitergehend (akkreditierte Medienvertreter, restliche Verhandlung) wurde der Antrag abgewiesen (pag. 617 ff.).