Am 11. Juli 2023 reichte die Verteidigung verschiedene Unterlagen ein mit dem Antrag, diese zu den Akten zu erkennen (pag. 632 ff.): - Zwischenzeugnis der G.________ vom 5. Juni 2023; - Schreiben von E.________ vom 26. Januar 2023; - Diverse Wahrnehmungsberichte des familiären und beruflichen Umfelds des Berufungsführers; - Fotos der Familie des Berufungsführers. Die Unterlagen wurden mit Verfügung vom 13. Juli 2023 zu den Akten erkannt, wobei die Begründung der Anträge «Zwischenzeugnis» und «Wahrnehmungsberichte» unlesbar gemacht wurden. Es wurde zudem festgehalten, dass E.________