3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Schreiben vom 11. November 2022 stellte die Verteidigung den Antrag, es seien E.________ und F.________ oberinstanzlich als Zeuginnen zu befragen (pag. 603 ff.). Die beiden Beweisanträge wurden mit Beschluss vom 4. Januar 2023 abgewiesen (pag. 617 ff.). Am 11. Juli 2023 reichte die Verteidigung verschiedene Unterlagen ein mit dem Antrag, diese zu den Akten zu erkennen (pag.