Die restanzlichen auf den rechtskräftigen Freispruch von G.________ (vgl. Ziff. D.I.2. hiervor) entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 896.80 sind durch den Kanton Bern zu tragen. V. Weiter wird verfügt, dass die von G.________ erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN-Nr. ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu löschen sind (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 Bst. a DNA-ProfilG). E. Weiter wird verfügt: