Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 9. März 2022 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. die Strafverfahren gegen G.________ 1.1. wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, angeblich begangen am 7. April 2018 in Bern, sowie 1.2. wegen Widerhandlung gegen das Gesetz über das kantonale Strafrecht (Vermummungsverbot), angeblich begangen am 7. April 2018 in Bern zufolge Verjährung ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurden;