Die restanzlichen auf den rechtskräftigen Freispruch von E.________ (vgl. Ziff. C.I.2. hiervor) entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 896.80 sind durch den Kanton Bern zu tragen. V. Weiter wird verfügt, dass die von E.________ erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN-Nr. ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu löschen sind (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 Bst. b DNA-ProfilG). D. G.________ I. Es wird festgestellt, dass das Beschleunigungsgebot verletzt worden ist. II.