1. zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 70.00, ausmachend total CHF 2’800.00, als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom ________. 2. zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 1'793.50. 3. zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 1’000.00. 62 IV.