Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 9. März 2022 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. das Strafverfahren gegen E.________ wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, angeblich begangen am 7. April 2018 in Bern zufolge Verjährung ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde; 2. E.________ von der Anschuldigung des Landfriedensbruchs, angeblich begangen am 7. April 2018 in Bern, freigesprochen wurde; 3. E.________ eine Entschädigung von CHF 19'871.20 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte (Anwaltskosten) auszurichten ist;