1. das Strafverfahren gegen C.________ wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, angeblich begangen am 7. April 2018 in Bern zufolge Verjährung ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde; 2. C.________ von der Anschuldigung des Landfriedensbruchs, angeblich begangen am 7. April 2018 in Bern, freigesprochen wurde; 3. C.________ eine Entschädigung von CHF 10'322.10 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrenskosten (Anwaltskosten) auszurichten ist; 4. das Widerrufsverfahren gegen C.________ betreffend Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom ________ (BM 15 39921) eingestellt wurde.