Weiter wird verfügt, dass die von A.________ erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN-Nr. ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu löschen sind (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 Bst. b DNA-ProfilG). B. C.________ I. Es wird festgestellt, dass das Beschleunigungsgebot verletzt worden ist. II. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 9. März 2022 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: