55 27.6 Bedingter Strafvollzug Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom ________ wurde G.________ des Raufhandels schuldig gesprochen. Er ist mithin vorbestraft. Diese Verurteilung ist jedoch bereits längere Zeit her und G.________ hat sich seither wohlverhalten. Weitere Anhaltspunkte, welche für eine ungünstige Legalprognose sprechen würden, liegen nicht vor. Die Geldstrafe kann somit bedingt ausgesprochen werden. Die Probezeit ist auf das Minimum von zwei Jahren festzusetzen. 27.7 Verbindungsbusse