Somit resultiert eine hypothetische Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen. Davon ist wiederum die mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom ________ ausgefällte Geldstrafe von 50 Tagessätzen in Abzug zu bringen, was eine Zusatzstrafe von 20 Tagessätzen Geldstrafe ergibt.