___ auszusprechen. Nach den Regeln der retrospektiven Konkurrenz ist eine hypothetische Gesamtstrafe zu bilden. Hierbei erweist sich der Raufhandel im Vergleich zur öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen (bei gleichem Strafrahmen) als das im konkreten Fall schwerwiegendere Delikt. Damit gelten die für den Raufhandel ausgesprochenen 50 Tagessätze als Einsatzstrafe. Die für die öffentliche Aufforderung zu Verbrechen als angemessen erachtete Geldstrafe von 30 Tagessätzen ist im Umfang von 20 Tagessätzen zu asperieren. Somit resultiert eine hypothetische Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen.