2253) befindet sich kein ausgefülltes Erhebungsformular über die wirtschaftlichen Verhältnisse in den Akten. Er verweigerte die Aussagen zu seiner Person (vgl. pag. 6 ff., pag. 454 ff. und pag., 1649). Aus den aktenkundigen Steuerdaten (pag. 2189 ff.) erhellt, dass G.________ im Jahr 2021 ein Einkommen von CHF 49'276.00, monatlich rund CHF 4'106.00, generierte. Gestützt darauf resultiert unter Berücksichtigung des gewährten Pauschalabzugs von 25% abgerundet ein Tagessatz von CHF 100.00. 27.5 Zusatzstrafe Laut Strafregisterauszug vom 31. Mai 2023 (pag. 2271 f.) erging am ___