53 Mittelland vom ________ ausgefällte Geldstrafe von 15 Tagessätzen in Abzug zu bringen, was eine Zusatzstrafe von 40 Tagessätzen ergibt. 26.6 Unbedingter Strafvollzug E.________ ist, wie erwähnt, bereits mehrfach vorbestraft (Strafregisterauszug vom 31. Mai 2023, pag. 2268 ff.). Er machte sich dabei insbesondere wegen Landfriedensbruchs, Hinderung einer Amtshandlung, Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, Gewalt und Drohung gegen Behörden oder Beamte anlässlich einer passiven Teilnahme an einer Zusammenrottung schuldig.