52 weigerung durch E.________ (vgl. pag. 2260 ff.) befindet sich kein ausgefülltes Erhebungsformular über die wirtschaftlichen Verhältnisse in den Akten. E.________ verweigerte zur Person im Wesentlichen die Aussage (vgl. pag. 14 ff., pag. 316 ff. und pag. 1645 f.). Aus den aktenkundigen Steuerdaten (pag. 2224 ff.) erhellt, dass E.________ im Jahr 2021 ein Einkommen von CHF 36'932.00, monatlich ausmachend rund CHF 3'077.00, generierte.