26.3 Zwischenfazit Nach Berücksichtigung der Täterkomponenten und der Verletzung des Beschleunigungsgebots resultiert für E.________ für die öffentliche Aufforderung zu Verbrechen – vorbehältlich der nachfolgenden Ausführungen – eine Geldstrafe von insgesamt 45 Tagessätzen. 26.4 Tagessatzhöhe Die rechtlichen Grundlagen für die Bestimmung der Tagessatzhöhe wurden in E. 24.4. erläutert. Darauf wird verwiesen. Infolge ausdrücklicher Mitwirkungsver-