_ wirken sich bei der Strafzumessung unter Vorbehalt des Nachfolgenden neutral aus. Aus dem Strafregisterauszug vom 31. Mai 2023 geht hervor, dass er sich am 12. September 2015 des Ungehorsams gegen amtliche Verfügung, der versuchten und vollendeten Sachbeschädigung, der Gewalt oder Drohung gegen Behörden oder Beamte (passive Teilnahme an Zusammenrottung), des Landfriedensbruchs sowie des Angriffs schuldig gemacht hat (pag. 2269 f.). Am 17. Oktober 2015 beging er zudem eine Hinderung einer Amtshandlung (vgl. pag. 2268 f.). Auffallend ist die wiederholte Delinquenz von E.________ im Rahmen von nicht bewilligten Kundgebungen.