Die Geldstrafe ist bedingt auszusprechen unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem ist C.________ zu verurteilen zu einer Verbindungsbusse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung ist auf 5 Tage festzusetzen. 26. Ad E.________ 26.1 Täterkomponenten Im Allgemeinen ist infolge der grundsätzlichen Mitwirkungsverweigerung (vgl. pag. 2260 ff.) wenig über die persönlichen Verhältnisse und das Vorleben von E.________ bekannt. Den Akten kann entnommen werden, dass er am ________