5 der 26 Strafeinheiten sind auszuscheiden und als Verbindungsbusse auszusprechen. C.________ ist somit zu einer Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 500.00 zu verurteilen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung ist auf 5 Tage festzusetzen. 25.8 Fazit Strafmass für C.________ C.________ ist zu einer Geldstrafe von 21 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend CHF 2'100.00, als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom ________, zu verurteilen. Die Geldstrafe ist bedingt auszusprechen unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren.