Somit resultiert eine hypothetische Gesamtstrafe von 36 Tagessätzen. Davon ist wiederum die mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom ________ ausgefällte Geldstrafe von 10 Tagessätzen in Abzug zu bringen, was eine Zusatzstrafe von 26 Tagessätzen ergibt. 25.6 Bedingter Strafvollzug Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom ________ wurde C.________ der Hinderung einer Amtshandlung schuldig gesprochen (vgl. pag. 2273 f.). Er ist mithin vorbestraft, wobei zu beachten ist, dass diese Verurteilung bereits längere Zeit zurückliegt und sich C.________ seither wohlverhalten hat.