50 ziehbaren Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00 unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren verurteilt wurde. Da C.________ das vorliegend zu beurteilende Delikt vor dem ________ beging und vorliegend eine gleichartige Strafe (Geldstrafe) auszufällen ist, ist eine Zusatzstrafe zu bilden. Nach den Regeln der retrospektiven Konkurrenz ist in einem ersten Schritt eine hypothetische Gesamtstrafe zu bilden.