25.2 Verletzung des Beschleunigungsgebots Wie hiervor erläutert (E. 24.2), wurde das Beschleunigungsgebot nach Art. 5 Abs. 1 StPO aufgrund der langen Verfahrensdauer verletzt. Es rechtfertigt sich eine Strafreduktion um 10 Tagessätze. 25.3 Zwischenfazit Nach Berücksichtigung der Täterkomponenten und der Verletzung des Beschleunigungsgebots resultiert für C.________ für die öffentliche Aufforderung zu Verbrechen – vorbehältlich der nachfolgenden Ausführungen – eine Geldstrafe von insgesamt 30 Tagessätzen. 25.4 Tagessatzhöhe Die rechtlichen Grundlagen für die Bestimmung der Tagessatzhöhe wurden in E. 24.4. erläutert.