25. Ad C.________ 25.1 Täterkomponenten Im Allgemeinen ist infolge der ausdrücklichen Mitwirkungsverweigerung (vgl. pag. 2245 f.) wenig über die persönlichen Verhältnisse und das Vorleben von C.________ bekannt. Den Akten kann entnommen werden, dass er am ________ in AK.________ geboren ist (vgl. pag. 2273). Im Tatzeitpunkt war er ________ Jahre alt. Da er zumindest zeitweise eine Halbwaisenrente bezog, ist bekannt, dass er Halbwaise ist (vgl. pag. 1169 f. und pag. 1171). Im Jahr 2018 war er beim AM.________ angestellt (vgl. pag. 1168). Den Akten kann die Berufsbezeichnung «AN.