Unter Berücksichtigung des gewährten Pauschalabzugs von 25% resultiert somit ein Tagessatz von CHF 80.00. A.________ ist demnach zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen (vorbehältlich der Bildung einer Zusatzstrafe; siehe nachfolgend) zu CHF 80.00, ausmachend CHF 3'600.00, zu verurteilen. 24.5 Keine Zusatzstrafe Laut dem Strafregisterauszug vom 31. Mai 2023 (vgl. pag. 2263 f.) ergingen nach der vorliegend in Frage stehenden Tatbegehung vom 25. März 2017 folgende Urteile gegen A.________: - Urteil vom ___